+ Informationen zum Unterschied zwischen (TÜV..-) Gutachten, ABE, ABG, EGB

So gut wie jede Veränderung am Fahrzeug muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, bzw. durch eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) oder eine EG- Betriebserlaubnis nachgewiesen werden. Angebaute Teile, die nicht offiziell genehmigt (und ggf. eingetragen/ durch ABE zugelassen) sind, lassen die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen. Dies kann im Falle eines Unfalles erhebliche Folgen haben und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen!

Einzelabnahme: Teile oder spezielle Umbauten, für die es keine Gutachten (oder nur ein Materialgutachten) gibt, müssen per Einzelabnahme vom TÜV o.ä. genehmigt werden. Oft werden diese Umbauten nur von ortsansässigen Gutachtern abgenommen, die entsprechende Dokumente für die Abnahme bei sich hinterlegt haben. Ohne Gutachten ist es im Ausland meist problematisch diese Umbauten eingetragen zu bekommen – vor allem bei Umbauten, die die Karosserie betreffen (Hubdach) oder die Sicherheit/Fahrwerk.

Teilegutachten (TÜV, Dekra..): Zubehörteile mit Teilegutachten sind auf Haltbarkeit, Funktion und Sicherheit geprüft, die Herstellungsverfahren reglementiert und technisch abgenommen. Liegt für das gewünschte Zubehör ein Teilegutachten vor muss man diesen Umbau beim TÜV (Dekra, etc.) vorführen. Der Gutachter prüft den korrekten Anbau und man erhält einen Abnahmebericht. Mit diesem Bericht kann man dann zur zuständigen Zulassungsstelle gehen und die Modifikationen in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE): Die ABE wird bei den meisten Tuningteilen automatisch mitgeliefert. So zum Beispiel beim Kauf von Tönungsfolien oder bei Alufelgen, die die gleichen Eigenschaften wie die im Fahrzeugschein befindlichen Felgen aufweisen (Serienbereifung). Diese Teile müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Man muss diese ABE immer mit sich führen und bei einer Verkehrskontrolle vorweisen können. Achtung: Die ABE bezieht sich immer auf das Serienfahrzeug! Beispiel: Fährt man andere Reifen als die Serienreifen, dann muss das evtl. kleinere Lenkrad auch abgenommen und eingetragen werden!

Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG): ABG´s sind nur für bestimmte Modelle gültig, deswegen muss man sich vor dem Kauf eines Teils, welches eine ABG besitzt, genau informieren ob es auch für das entsprechende Fahrzeug zugelassen ist. In den meisten Fällen muss nach Anbringung des entsprechenden Teils (z.B. Scheinwerfer) eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere vorgenommen werden, sprich: das Auto muss vorher dem TÜV o.ä. vorgeführt werden.

EG-Betriebserlaubnis: Eine EG- Betriebserlaubnis ist prinzipiell das gleiche wie eine ABE, aber für die gesamte EG gültig. Auch die EG- Betriebserlaubnis muss stets mit sich geführt werden, eine Vorführung beim TÜV, sowie eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere, ist jedoch nicht notwendig.

Alle Angaben ohne Gewähr