Umwelt & Verbraucherschutzinformationen

1. Entsorgung

Die landesüblichen geltenden Entsorgungsvorschriften sind zu beachten!

2. Entsorgung von Batterien und Akkus

2.1 Informationen nach dem Batteriegesetz (BattG)

Gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen sowie über die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren „Akkus“ (BattG) sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit enthaltenen Batterien und Akkus deshalb verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Altbatterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Dies betrifft alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für verbaute Batterien, oder Batterien, die anderen Produkten beigefügt sind.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen: 

"Cd" steht für Cadmium  "Hg" steht für Quecksilber "Pb" steht für Blei

"Cd" steht für Cadmium
"Hg" steht für Quecksilber
"Pb" steht für Blei

Die Rückgabe muss an folgenden Stellen erfolgen: öffentliche Sammelstelle (Gefahrgutsammelstelle), in Sammelbehälter von Geschäften, die Akkus und Batterien verkaufen, oder durch Rücksendung an uns. 

2.2. Entsorgungshinweis für Starterbatterien gemäß Batteriegesetz vom 25. Juni 2009

Für die Entsorgung von Starterbatterien gilt ebenso das (BattG) siehe oben.

Gemäß § 10 BattG sind wir als Vertreiber von Fahrzeugbatterien Ihnen gegenüber verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie an uns zurückgeben. Das Pfand wird Ihnen bei Vorlage eines schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweises nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG, der zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist oder bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zurückerstattet. Diese können Sie entweder direkt bei uns unentgeltlich zurückgeben oder an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle (unter Umständen kostenpflichtig). Da es sich bei Fahrzeug-Altbatterien um Gefahrgut handelt dürfen diese keinesfalls per Post oder Paketdienst an uns zurückgesendet werden. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Vertreiber zurückgegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen Ihnen als Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Bitte senden Sie in diesem Fall die Rücknahmebestätigung unter Angabe Ihrer Kundennummer an uns zurück, um eine schnellstmögliche Erstattung des Pfandbetrags an Sie zu ermöglichen.

3. Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Recycling (WEEE und ElektroG)

Es werden immer mehr Elektro- und Elektronikgeräte verwendet, deshalb nimmt die Produktion dieser Geräte rapide zu. Da das Abfallproblem entsprechend wächst wurde die Ende 2002 eine EU-Richtlinie gefasst. Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) wurde durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt. Dies gilt für alle Elektro- und elektronische Geräte, für alle, die Strom brauchen. 
Ziel ist es, die Abfallmengen zu reduzieren und die Geräte einer Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zuzuführen, die Gesundheit und die Umwelt vor schädlichen Subtanzen aus diesen Geräten und Batterien zu schützen.

3.1. Informationen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Elektro- und Elektronikaltgeräte:
Vor der Entsorgung sind die evtl. in den Geräten enthaltenen Altbatterien oder Akkus zu entfernen, sofern möglich. Gespeicherte oder in den Geräten enthaltene personenbezogene Daten sind vor dem Entsorgen zu entfernen oder zu löschen.

Achtung! Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen separat über Sondermüllannahmestellen entsorgt oder an den Handel zurückgegeben werden. Kommunen und Handel sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.

3.2. Was ist wenn ich nicht weiß wo hin mit dem Müll?

Sie sind nicht sicher wo Sie den jeweiligen Problemmüll abgeben können? Hier helfen Ihnen die Landratsämter der Städte und Gemeinden sicher weiter oder nutzen Sie die Informationsblätter zur Abfallwirtschaft, die Sie von den Landratsämtern am Jahresende erhalten. Nutzen Sie, wie auch schon in der Vergangenheit, die Sammel- und Recyclingstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. kommunale Wertstoffhöfe).

4. Reifen umweltgerecht entsorgen

Wie lange Reifen verwendet werden können, hängt von ihrer Laufleistung, ihrem Alter und nicht zuletzt von ihrer Qualität ab. Früher oder später verliert aber auch der robusteste Qualitätsreifen seine Funktionsfähigkeit und bietet nicht mehr die erforderliche Sicherheit. Als grobe Faustregel gilt, dass Reifen etwa alle vier Jahre ausgetauscht werden sollten. Spätestens dann stellt sich jedoch die Frage, wo und wie die alten Autoreifen entsorgt werden können.

Alte Reifen dürfen nicht in den Hausmüll!

Auch wenn Reifen umgangssprachlich mitunter Gummis genannt werden, bestehen sie keineswegs nur aus Gummi. Reifen sind vielmehr echte High-Tech-Produkte, die sich aus unterschiedlichsten Materialien wie Gummi, Textilien und Eisen zusammensetzen. Aus diesem Grund lassen sich Reifen nicht einer einzigen Abfallgruppe zuordnen, sondern gelten als Verbundabfall. Das heißt, die einzelnen Bestandteile müssen vor der Entsorgung erst voneinander getrennt werden. Da dies aber nur spezialisierte Unternehmen können, ist es nicht möglich, die alten Autoreifen einfach zusammen mit dem Hausmüll oder dem Sperrmüll zu entsorgen. Eine Möglichkeit, um die alten Autoreifen loswerden, besteht daher darin, sie bei einem Unternehmen abzugeben, das auf die Reifenentsorgung spezialisiert ist: Reifenhändler, Entsorgungsfachbetriebe, Bauhof, Autowerkstätten etc. Meist wird eine Gebühr fällig, damit diese Altreifen umweltgerecht entsorgt werden können.
Quelle: http://www.hilfreiche-infos.de/autoreifen-entsorgen-wohin-mit-altreifen/

5. Altöl richtig entsorgen

Bei Altöl handelt es sich um verbrauchtes Motor- oder Getriebeöl auf Mineralölbasis.
Altöl ist hochgiftig und umweltschädlich, daher gelten für den Umgang strenge Umweltschutzbestimmungen. Wer sich nicht daran hält muss mit hohen Geldstrafen bis hin zu Gefängnis rechnen.

Abgeben beim Händler:
Generell ist jeder Händler, der frisches Mineralöl verkauft, dazu verpflichtet Altöl kostenfrei anzunehmen, solange es auch bei ihm gekauft wurde. Kennzeichnungen bei den Händlern weisen aus, ob über die verpflichtende Rücknahme hinaus auch Altöl in kleineren Mengen angenommen wird. In der Regel können auch alte Ölfilter dort entsorgt werden, wo Sie gekauft wurden. Sollte die Annahme von gekauftem Altöl, zum Beispiel in Warenhäusern, nicht möglich sein, muss der Händler per Aushang auf die nächste Rückgabestelle hinweisen. Sicherheitshalber sollten Sie beim Kauf von neuem Motoröl immer den Kassenbon aufbewahren.

Abgabestellen
Jede Gemeinde verfügt über Abgabestellen in denen Sie ihr Altöl und auch alte Fahrzeugteile entsorgen können. Anders als bei der Rückgabe beim Händler ist die Entsorgung bei Sammelstellen oder Recyclinghöfen meist ab einer gewissen Menge kostenpflichtig. Die Rückgabe haushaltsüblicher Mengen, das sind beim Altöl etwa 20 Liter, ist hingegen meistens kostenfrei möglich. Adressen und Öffnungszeiten der Abgabestellen finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde oder des örtlichen Müllentsorgers.

Altöl verkaufen
Öl ist ein begehrter Rohstoff. Dieser Umstand bringt es mit sich, dass man auch mit der Entsorgung von Altöl den ein oder anderen Euro verdienen kann. Im Internet finden sich verschiedene Anbieter, die gebrauchtes Motoröl aber auch Hydrauliköl, Getriebeöl oder andere Spezialöle aufkaufen. Allerdings lohnt sich dieser Service vor allem für Werkstätten, die eine entsprechende große Entsorgungsmenge haben. Viele Anbieter nehmen erst Mengen ab 700 Liter an. Achten Sie zudem darauf, dass eine Altölannahme gemäß §8 Abs. 1 Satz 2 AltölVO gewährleistet ist.
Quelle: KFZ-MAG.de