Umwelt & Verbraucherschutzinformationen
1. Entsorgung
Die landesüblichen geltenden Entsorgungsvorschriften sind zu beachten!
2. Entsorgung von Batterien und Akkus
2.1 Informationen nach dem Batteriegesetz (BattG)
Gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen sowie über die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren „Akkus“ (BattG) sind wir als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit enthaltenen Batterien und Akkus deshalb verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Altbatterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
Dies betrifft alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammensetzung oder Verwendung. Es gilt auch für verbaute Batterien, oder Batterien, die anderen Produkten beigefügt sind.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Die Rückgabe muss an folgenden Stellen erfolgen: öffentliche Sammelstelle (Gefahrgutsammelstelle), in Sammelbehälter von Geschäften, die Akkus und Batterien verkaufen, oder durch Rücksendung an uns.
2.2. Entsorgungshinweis für Starterbatterien gemäß Batteriegesetz vom 25. Juni 2009
Für die Entsorgung von Starterbatterien gilt ebenso das (BattG).
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr- zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
3. Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Recycling (WEEE und ElektroG)
Es werden immer mehr Elektro- und Elektronikgeräte verwendet, deshalb nimmt die Produktion dieser Geräte rapide zu. Da das Abfallproblem entsprechend wächst wurde die Ende 2002 eine EU-Richtlinie gefasst. Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) wurde durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt. Dies gilt für alle Elektro- und elektronische Geräte, für alle, die Strom brauchen.
Ziel ist es, die Abfallmengen zu reduzieren und die Geräte einer Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zuzuführen, die Gesundheit und die Umwelt vor schädlichen Subtanzen aus diesen Geräten und Batterien zu schützen.
3.1. Informationen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikaltgeräte:
Vor der Entsorgung sind die evtl. in den Geräten enthaltenen Altbatterien oder Akkus zu entfernen, sofern möglich. Gespeicherte oder in den Geräten enthaltene personenbezogene Daten sind vor dem Entsorgen zu entfernen oder zu löschen.
Achtung! Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen separat über Sondermüllannahmestellen entsorgt oder an den Handel zurückgegeben werden. Kommunen und Handel sind zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
3.2. Was ist wenn ich nicht weiß wo hin mit dem Müll?
Sie sind nicht sicher wo Sie den jeweiligen Problemmüll abgeben können? Hier helfen Ihnen die Landratsämter der Städte und Gemeinden sicher weiter oder nutzen Sie die Informationsblätter zur Abfallwirtschaft, die Sie von den Landratsämtern am Jahresende erhalten. Nutzen Sie, wie auch schon in der Vergangenheit, die Sammel- und Recyclingstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z.B. kommunale Wertstoffhöfe).
4. Reifen umweltgerecht entsorgen
Wie lange Reifen verwendet werden können, hängt von ihrer Laufleistung, ihrem Alter und nicht zuletzt von ihrer Qualität ab. Früher oder später verliert aber auch der robusteste Qualitätsreifen seine Funktionsfähigkeit und bietet nicht mehr die erforderliche Sicherheit. Als grobe Faustregel gilt, dass Reifen etwa alle vier Jahre ausgetauscht werden sollten. Spätestens dann stellt sich jedoch die Frage, wo und wie die alten Autoreifen entsorgt werden können.
Alte Reifen dürfen nicht in den Hausmüll!
Auch wenn Reifen umgangssprachlich mitunter Gummis genannt werden, bestehen sie keineswegs nur aus Gummi. Reifen sind vielmehr echte High-Tech-Produkte, die sich aus unterschiedlichsten Materialien wie Gummi, Textilien und Eisen zusammensetzen. Aus diesem Grund lassen sich Reifen nicht einer einzigen Abfallgruppe zuordnen, sondern gelten als Verbundabfall. Das heißt, die einzelnen Bestandteile müssen vor der Entsorgung erst voneinander getrennt werden. Da dies aber nur spezialisierte Unternehmen können, ist es nicht möglich, die alten Autoreifen einfach zusammen mit dem Hausmüll oder dem Sperrmüll zu entsorgen. Eine Möglichkeit, um die alten Autoreifen loswerden, besteht daher darin, sie bei einem Unternehmen abzugeben, das auf die Reifenentsorgung spezialisiert ist: Reifenhändler, Entsorgungsfachbetriebe, Bauhof, Autowerkstätten etc. Meist wird eine Gebühr fällig, damit diese Altreifen umweltgerecht entsorgt werden können.
Quelle: http://www.hilfreiche-infos.de/autoreifen-entsorgen-wohin-mit-altreifen/
5. Altöl richtig entsorgen
Bei Altöl handelt es sich um verbrauchtes Motor- oder Getriebeöl auf Mineralölbasis.
Altöl ist hochgiftig und umweltschädlich, daher gelten für den Umgang strenge Umweltschutzbestimmungen. Wer sich nicht daran hält muss mit hohen Geldstrafen bis hin zu Gefängnis rechnen.
Abgeben beim Händler:
Generell ist jeder Händler, der frisches Mineralöl verkauft, dazu verpflichtet Altöl kostenfrei anzunehmen, solange es auch bei ihm gekauft wurde. Kennzeichnungen bei den Händlern weisen aus, ob über die verpflichtende Rücknahme hinaus auch Altöl in kleineren Mengen angenommen wird. In der Regel können auch alte Ölfilter dort entsorgt werden, wo Sie gekauft wurden. Sollte die Annahme von gekauftem Altöl, zum Beispiel in Warenhäusern, nicht möglich sein, muss der Händler per Aushang auf die nächste Rückgabestelle hinweisen. Sicherheitshalber sollten Sie beim Kauf von neuem Motoröl immer den Kassenbon aufbewahren.
Abgabestellen
Jede Gemeinde verfügt über Abgabestellen in denen Sie ihr Altöl und auch alte Fahrzeugteile entsorgen können. Anders als bei der Rückgabe beim Händler ist die Entsorgung bei Sammelstellen oder Recyclinghöfen meist ab einer gewissen Menge kostenpflichtig. Die Rückgabe haushaltsüblicher Mengen, das sind beim Altöl etwa 20 Liter, ist hingegen meistens kostenfrei möglich. Adressen und Öffnungszeiten der Abgabestellen finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Stadt oder Gemeinde oder des örtlichen Müllentsorgers.
Altöl verkaufen
Öl ist ein begehrter Rohstoff. Dieser Umstand bringt es mit sich, dass man auch mit der Entsorgung von Altöl den ein oder anderen Euro verdienen kann. Im Internet finden sich verschiedene Anbieter, die gebrauchtes Motoröl aber auch Hydrauliköl, Getriebeöl oder andere Spezialöle aufkaufen. Allerdings lohnt sich dieser Service vor allem für Werkstätten, die eine entsprechende große Entsorgungsmenge haben. Viele Anbieter nehmen erst Mengen ab 700 Liter an. Achten Sie zudem darauf, dass eine Altölannahme gemäß §8 Abs. 1 Satz 2 AltölVO gewährleistet ist.
Quelle: KFZ-MAG.de
6. Hinweis zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.